Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen


Kurzinformationen

Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem alleinigen oder dem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten.


Beschreibung

Entgegennahme eines Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person und Weiterleitung des Antrages an das betreffende Register.

Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen. Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.

 

 

Auszug aus dem Gewerbezentralregister jetzt online im Internet beantragen
Wer  einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt,  kann  sich  künftig  den  Behördengang sparen.
Mit dem elektronischen Personalausweis können Auszüge aus dem Gewerbezentralregister  ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.
Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden.
Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen. Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Amt Wusterwitz – Meldewesen beantragt werden.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis bzw. pro Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de


Notwendige Unterlagen


Fristen


Gebühren

Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 14,00 EUR zu entrichten.


Ansprechpartner

Heike Feldt
Zimmer 109, Erdgeschoss
Telefon (033839) 669-29


Merkblätter

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