Melderegister, Übermittlungssperre


Kurzinformationen

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.


Beschreibung

Widersprochen wird gegen

  1. Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
  2. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
  3. Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
  4. Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
  5. Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet

Rechtsgrundlagen

§§ 30 und 33 Brandenburgisches Meldegesetz


Notwendige Unterlagen

ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag


Gebühren

keine


Weiterführendes

Alters- und Ehejubiläen

 

Das Amt Wusterwitz veröffentlicht Geburtstage und Ehejubiläen für die Einwohner/innen des Amtes Wusterwitz. Wer dieser Veröffentlichung nicht zustimmt, kann beim Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz, Zimmer 109 der Veröffentlichung widersprechen.

Dies kann durch persönliche Vorsprache oder auch telefonisch unter 033839-669 29 erfolgen.


Ansprechpartner

Heike Feldt
Zimmer 109, Erdgeschoss
Telefon (033839) 669-29