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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen und Erwerb eines Feuerwerks

Durch Ausfüllen der Eingabemaske können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen und Erwerb eines Feuerwerks stellen.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie durch Abschicken des Online-Antrages ein gebührenpflichtiges Verwaltungsverfahren auslösen. Der Antrag ist auch ohne Unterschrift rechtskräftig!

 

Die Gebühren betragen im Regelfall 40,00 Euro. Im Einzelfall können die Gebühren jedoch abweichen! Für das Abbrennen nach 22.00 Uhr kann eine gesonderte Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben werden.

 

 

Der Antragsteller versichert mit seiner Antragstellung:

 

  • dass eine angemessene Haftpflichtversicherung besteht,
  • die Gemeinde von allen Ersatzansprüchen – auch Dritter – befreit wird und
  • die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und die Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden.

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Gleichzeitig beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II       
 
 
 
   
 
 

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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.