Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Rosenau und der Gemeinde Wusterwitz 14.03.2021

Für die Wahlen zum ehrenamtlichen Bürgermeister in der Gemeinde Rosenau und Wusterwitz am 14.03.2021 werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände in den Wahllokalen benötigt.
Da es zu einer eventuellen Stichwahlen (Termin 28.03.2021) kommen kann, bitten wir auch hierfür um Ihre Bereitschaft.
Das Amt Wusterwitz ruft alle Wahlberechtigten auf, sich für die ehrenamtliche Arbeit in den Wahlvorständen zur Verfügung zu stellen.

 

Da die Mitwirkung bei Wahlen zu den Ehrenpflichten aller Bürgerinnen und Bürger gehört, rufen wir Sie hiermit zur aktiven Mitwirkung als Mitglied in einem Wahlvorstand auf. Die Bürger, die erstmals als Wahlhelfer zum Einsatz kommen, können darauf vertrauen, dass in ihrem Wahlvorstand auch solche mit „Wahlerfahrung“ vertreten sind. Die Mitglieder eines Wahlvorstandes erhalten für ihre Tätigkeit am Wahlsonntag ein Erfrischungsgeld (in Höhe von 25 Euro).
 
Ihre Bereitschaftserklärung mit den Hinweis in welchem Wahllokal Sie teilnehmen, übersenden Sie bitte an das Amt Wusterwitz, A.-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz.
Eine Bestätigung der Bereitschaft als Wahlhelfer ist auch per Email, Telefon oder Fax möglich.
Email:
Telefon-Nr.: 033839/66924 oder 66915
Fax-Nr: 033839/66931
 
Über die Bereitschaft von Jungwählern, ein Ehrenamt zu übernehmen, wären wir besonders erfreut. Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns schon jetzt recht herzlich.
Sie können sich auch gleichzeitig für die Bundestagswahlen am 26.09.2021 als Wahlhelfer melden.

 

Wusterwitz, 06.01.2021
i.V.
gez.
Heike Taege
stellvertretende Wahlleiterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Wusterwitz
Di, 12. Januar 2021

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