Information zur Verschärfung der Corona-Umgangsverordnung durch die Landesregierung mit Wirkung vom 15.12.2021
Die aktualisierte Verordnung der Landesregierung wird den weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte durch die 2G-Regel z. B. für Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergung bestätigen. Es gelten jedoch die bekannten Ausnahmen wie z. B. für Lebensmittel, Apotheken und auch Baumärkte. Die 2G-Regel wird auch weiterhin z. B. für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater gelten.
Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Für nicht-immunisierte Personen sollen künftig folgende Kontaktbeschränkungen gelten:
- Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, an denen nicht ausschließlich immunisierte Personen teilnehmen, sollen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen des eigenen und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig sein. Kinder bis einschließlich 12 sollen davon ausgenommen werden.
- Wenn an der Zusammenkunft ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sollen künftig folgende Obergrenzen gelten: 50 Teilnehmende innen und 200 in Außenbereichen.
- Für Versammlungen im Freien sind künftig Auflagen vorgesehen: Die Teilnehmendenzahl soll auf 500 begrenzt werden.
- Ab einer kommunalen 7-Tage-Inzidenz von 350 und einer landesweiten Auslastung der Intensivbetten von mindestens zehn Prozent soll eine Begrenzung auf höchstens 200 Personen erfolgen. Im Einzelfall sollen Ausnahmen möglich sein, sofern dies aus infektionsepidemiologischer Sicht vertretbar ist.
Sofern der Landtag die pandemische Lage feststellen sollte, ist vorgesehen, eine generelle Schließung von Clubs und Diskotheken anzuordnen. Diese Entscheidung steht am Montag, den 13. Dezember 2021 auf der Tagesordnung des Brandenburgischen Landtages.
Der Amtsdirektor
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