Hinweis zum Beschluss der 4. Änderungssatzung der Satzung des Amtes Wusterwitz über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die öffentliche Schmutzwasserentsorgung vom 08.11.22
Aufgrund von Bürgeranfragen wird darauf hingewiesen, dass die Änderung lediglich die Anpassung der kostendeckenden Schmutzwassermengengebühr für die Kleinkläranlage Warchau (Sammelbecken) in der Gemeinde Rosenau Ortsteil Warchau betrifft und sich dort die Gebühr aufgrund der gestiegenen Kosten für das Abfahren auf 8,80 €/m³ erhöht.
Die Grundgebühren für Schmutzwasser bleiben insgesamt unverändert. Die Schmutzwassermengengebühr für das Gebiet der Gemeinden Bensdorf und Wusterwitz werden nicht erhöht. Hier bleibt es bei der bisherigen Mengengebühr der letzten zwei Jahre i. H. v. 3,52 €/m³.
Michael Hase
Amtsdirektor
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