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[UPDATE] Aktuelle Information zur Durchführung von Osterfeuern

Aktualisierung vom 18. April 2025:

 

Durchführung von Osterfeuern wieder möglich

- Update zur Waldbrandgefahrenstufe -

 

Die Waldbrandgefahrenstufe für den Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde aktuell auf Stufe 2 (geringe Gefahr) herabgesetzt (Stand: 18. April 2025, 09.50 Uhr).

 

Damit steht der Durchführung von angemeldeten und genehmigten Osterfeuern im Amtsgebiet – unter Einhaltung aller (weiteren) geltenden Auflagen und Vorgaben – aktuell nichts entgegen.

 

Es ist weiterhin eine tagesaktuelle Neubewertung der Gefahrenlage durch die Veranstaltenden erforderlich, da sich die Wetterbedingungen kurzfristig ändern können. 

Sollte lokal am Freitag und Samstag kein Niederschlag fallen, ist  erneut von einer höheren bzw. steigenden örtlichen Waldbrandgefahrenstufe auszugehen. 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

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Mitteilung vom 16. April 2025:

 

Information zur Durchführung von Osterfeuern 

- Verbot ab Waldbrandgefahrenstufe 4 -

 

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr und der aktuell ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufe 4 im Land Brandenburg (Stand: 16. April 2025, 15.42 Uhr) sind alle öffentlichen und privaten Osterfeuer im Amtsgebiet bis auf Weiteres untersagt.

 

Alle bereits angemeldeten und genehmigten Osterfeuer werden aus Sicherheitsgründen widerrufen. Dies betrifft auch genehmigte Feuer im Rahmen privater Feiern und traditioneller Brauchtumsveranstaltungen.

 

Hintergrund

 

Am 14. bzw. 16. April 2025 wurde die Waldbrandgefahrenstufe in allen Regionen Brandenburgs von Stufe 3 (mittlere Gefahr) auf Stufe 4 (hohe Gefahr) erhöht. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die seit Wochen anhaltende Trockenheit und das Ausbleiben nachhaltiger Niederschläge. Auch die zuletzt erfolgten leichten Regenfälle konnten die Gefährdungslage nicht entscheidend verbessern.

 

Die Waldbrandgefahrenstufe 4 steht für ein erhebliches Risiko – insbesondere durch trockene Vegetation in Verbindung mit Windböen, die die unkontrollierte Ausbreitung von Feuer begünstigen.

 

Wichtiger Hinweis

 

Auch wenn bereits Genehmigungen für Osterfeuer erteilt wurden, verlieren diese bei Erreichen der Waldbrandgefahrenstufe 4 automatisch ihre Gültigkeit. Das Verbot gilt unabhängig von einer Einzelgenehmigung.

 

Sollte sich die Wetterlage bis zum geplanten Veranstaltungstag verbessern und die Waldbrandgefahrenstufe wieder mindestens auf Stufe 3 (mittlere Gefahr) abgesenkt werden, kann die Durchführung des Osterfeuers – unter Beachtung aller weiteren Auflagen – erfolgen. Eine tagesaktuelle Neubewertung ist vorzunehmen.


Informationspflicht und Eigenverantwortung

 

Alle Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgefordert, sich regelmäßig über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe zu informieren. Eine verlässliche Übersicht und tagesaktuelle Informationen bietet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLEUKV) unter:

 

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/forst/waldschutz/waldbrandgefahr-in-brandenburg/waldbrandgefahrenstufen

 

Die Sicherheit der Bevölkerung sowie der Schutz von Umwelt, Tieren und Sachwerten haben oberste Priorität.

 

Die Amtsverwaltung und das Ordnungsamt bitten daher um Verständnis sowie konsequente Beachtung der geltenden Vorschriften.

 

Für Rückfragen können Sie sich gerne an die zuständigen Stellen im Amt wenden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Wusterwitz
Mi, 16. April 2025

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