Öffentliche Auslegung
Gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB die Entwürfe der Bauleitpläne öffentlich auszulegen.
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen vorgebracht werden. Diese werden in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Ebenfalls finden Sie in dem Amtsblatt des Amtes Wusterwitz Ankündigungen hierzu.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB sind zusätzlich der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen in das Internet des Amtes Wusterwitz einzustellen. In der untenstehenden Aufstellung finden Sie jeweils planbezogen die entsprechenden Informationen.
Zusätzlich können die Planunterlagen der kommunalen Bauleitplanung über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg http://bauleitplanung.brandenburg.de/ eingesehen werden.
Aktuelle Auslegung