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Personenstandsurkunden

 

Der  Standesbeamte stellt aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus:

  • Geburtsurkunden,
  • Eheurkunden,
  • Lebenspartnerschaftsurkunden,
  • Sterbeurkunden,
  • beglaubigte Abschriften  aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern.

Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister ausgestellt. Diese Urkunden dienen vor allem zum Beweis des Tags und des Orts der Geburt sowie der Vor- und Familiennamen einer bestimmten Person. Aus einer Geburtsurkunde ergeben sich darüber hinaus vor allem das Geschlecht und die Eltern des Kindes.

Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt.

Lebenspartnerschaftsurkunden werden  aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt.

Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister ausgestellt.

Das Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister wird am Ort des jeweiligen Personenstandsfalles geführt:

Geburtsurkunde:              Ort der Geburt

Eheurkunde:                     Ort der Eheschließung

Lebenspartnerschaft:       Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft

Sterbeurkunde:                Sterbeort

 

Personenstandsurkunden können von  Personen, auf die sich die standesamtliche Beurkundung bezieht, ihre Ehegatten oder Lebenspartner (bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft), ihre Vorfahren und ihre Abkömmlinge ohne weitere Voraussetzung erhalten. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Für Personenstandsurkunden, Auskünfte aus Geburten- oder Sterberegistern sowie Einsichtnahme in diese reicht die Glaubhaftmachung eines nur berechtigten Interesses aus.

Personenstandsurkunden und beglaubigte Abschriften können nur bis zu einer Frist von

  • 30 Jahren aus den Sterberegistern,
  • 80 Jahre aus den Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern
  • 110 Jahre aus den Geburtenregistern

nach dem Eintritt des Personenstandsfalles vom Standesamt ausgestellt werden.

Für die Jahren davor  ist das Kreisarchiv des Landkreises Potsdam-Mittelmark in

14806 Bad Belzig zuständig.

 

Die Gebühr beträgt

 

  • für eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde 10,- €,

 

  • für eine beglaubigte Abschrift  aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister jeweils  10,- €.