- Ausschreibung des Ehrenamtes einer Schiedsperson für das Amt Wusterwitz
- 58. Strandfest vom 31. Juli - 02. August 2026
- Bürgerinformation hinsichtlich der Altkleidercontainer
- Bürgerinformation zu Beeinträchtigungen/Teilsperrung
- Wichtige Information zur Pressemitteilung Remondis
- Einführung einer Online-Terminvergabe im Einwohnermeldeamt ab dem 06. Oktober 2025
- Ausschreibung des Ehrenamtes einer Schiedsperson für das Amt Wusterwitz
- 58. Strandfest vom 31. Juli - 02. August 2026
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- Wichtige Information zur Pressemitteilung Remondis
- Einführung einer Online-Terminvergabe im Einwohnermeldeamt ab dem 06. Oktober 2025
Auslegung - "Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 27 „Windpark Warchau“"
Die Gemeindevertretung Rosenau hat mit Beschluss vom 07. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Windpark Warchau“ der Gemeinde Rosenau beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Datum vom 16. April 2024 bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Windpark Warchau“ verfolgt die Zielstellung der Errichtung eines Windparks innerhalb einer derzeit etwa 270 ha großen Fläche mit bis zu 13 Windenergieanlagen (WEA) und einer geplanten Leistung von voraussichtlich etwa 7 Megawatt pro Anlage. Ziel der Angebotsplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Windpark Warchau“ umfasst eine Fläche von derzeit etwa 270 ha. Der Geltungsbereich erstreckt sich in der Umgebung der Ortschaften Warchau, Zitz, und Gollwitz der Gemeinde Rosenau derzeit über die Flurstücke: Gemarkung Warchau, Flur 10: Flurstücke 5 (tlw.), 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 67, 68, 69, 70, 71, 73, 74, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, Flur 12: Flurstücke 71 (tlw.), 101 (tlw.), 103, 104, 105, 106 (tlw.), 110, 111, 112, 113, 116 (tlw.), 117, Flur 14: Flurstücke 1 (tlw.), 2 (tlw.), 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 59 (tlw.), 118 (tlw.), 119, 120, 121, 122.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Windpark Warchau“ (Stand: Mai 2026) mit der Begründung, der Anlage 1 (Räumlicher Untersuchungsrahmen) und der Anlage 2 (Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens) in der Zeit vom
14.07.2026 – 18.08.2026
in der Amtsverwaltung der Gemeinde Rosenau, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:
montags 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz www.amt-wusterwitz.de sowie unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Während der Auslegungsfrist haben Interessierte die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren zu lassen. Stellungnahmen zum Planentwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Rosenau schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen sind an die Amtsverwaltung der Gemeinde Rosenau
Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz oder per E-Mail an zu richten. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer 303, Dachgeschoss
E-Mail:





