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Auslegung - "Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz im Bereich des vBP Nr. 29 "Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion""

Die Gemeindevertretung Bensdorf hat am 07.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ in der Fassung vom 01. Juli 2026 beschlossen sowie die zugehörige Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Zuge der Unterrichtung zum Vorentwurf in der Fassung vom 17. November 2025 sind sowohl von den Behörden, Nachbargemeinden und anderen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen bei der Gemeinde eingegangen. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind während des Auslegungszeitraumes nicht eingegangen. Durch deren Beachtung haben sich Änderungen an dem Flächennutzungsplan ergeben, die im nun vorliegenden Entwurf in der Fassung 01. Juli 2026 eingearbeitet worden sind. Dies betrifft:


•    Ergänzung des Umweltberichtes
 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt das Ziel, durch Ausweisung einer Gewerblichen Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ zu schaffen und somit die Ansiedlung von Gewerbeanlagen inkl. dazugehöriger Gebäude zu ermöglichen.
 

Plangebiet
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes sind der als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
 

Beteiligung über das Internet
Der beschlossene Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 05.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026

auf der Homepage des Amtes Wusterwitz https://www.amt-wusterwitz.de/bauleitplanung/liste sowie unter https://www.uvp-verbund.de/bb veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes in der Amtsverwaltung des Amtes Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

montags           09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags          09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
mittwochs         09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags      07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
freitags             09.00 bis 12.00 Uhr 

sowie zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (033839/669-17).

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail (bauleitplanung@amt-wusterwitz) eingereicht werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post (Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz), per Fax (033839/669-31) oder zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Wusterwitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Nach telefonischer Vereinbarung können Rücksprachen auch außerhalb der vorgenannten Dienstzeiten durchgeführt werden (033839/669-17, Herr Kuhnert). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Arten umweltbezogener Informationen 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
 

1. Umweltbericht
Im Umweltbericht (UB) zum Entwurf sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im UB, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzgebiete, hinsichtlich der Schutzgüter Lebensraum, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet. 
Im UB werden die Auswirkungen der zulässigen Vorhaben auf Schutzgebiete sowie auf die o. a. Schutzgüter beschrieben und bewertet. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten sind untersucht.
Im UB sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im UB die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet. Schwerpunkte der Betrachtungen sind die Bodenbeanspruchung, das Landschaftsbild sowie der besondere Artenschutz. 
Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanz ist Bestandteil sowie Beschreibungen der Untersuchungsmethoden und der Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des UB. 
•    Umweltbericht als Teil der Begründung, Ute + Hagen Roßmann GbR, Stand Juni 2026
Insbesondere mit Aussagen zur naturräumlichen Ausstattung des Plangebietes und zu vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung sowie mit Aussagen zur Betroffenheit der Schutzgüter.

Prognostizierte Umweltauswirkungen:
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter werden im Umweltbericht dargelegt. Neben den zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt die Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Ersatzmaßnahmen finden außerhalb des Geltungsbereiches mit der dauerhaften Extensivierung von Ackerflächen statt. Im Geltungsbereich sind Begrünungsmaßnahmen mit Bäumen und Sträuchern geplant. Die nicht bebauten Flächen werden dauerhaft begrünt und extensiv bewirtschaftet.

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: 
Für die geplante Nutzung werden neben bereits bebauten und versiegelten Flächen auch Grünflächen im Betriebsgelände in Anspruch genommen. Gehölze werden nur im kleinen Umfang in Anspruch genommen.

Auswirkungen auf Fläche und Boden: 
Mit der Umsetzung der Planung kommt es durch die Flächeninanspruchnahme für Bebauung, technische Anlagen sowie Medienverlegung zur Überprägung der Bodenfunktionen. Diese Funktionen im Naturhaushalt werden eingeschränkt. Mit der dauerhaften Begrünung und der Eingrünung des Geltungsbereiches mit Sträuchern und Baumpflanzungen am Standort werden die Bodenfunktionen auf den nicht überbauten Flächenanteilen gestärkt. Mit der Extensivierung von Ackerflächen können die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ausgeglichen werden. 

Auswirkungen auf das Wasser: 
Mit der Umsetzung der Planung erfolgen keine Negativauswirkungen auf Oberflächengewässer. Das Niederschlagswasser kann aufgrund der Bodenstrukturen vollständig im Geltungsbereich zur Versickerung gebracht werden. 

Auswirkungen auf Klima und Luft: 
Mit der Umsetzung der Planung sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse verbunden.

Auswirkungen auf die Landschaft: 
Mit der Gestaltung und Flächennutzung erfolgt keine Überprägung des Landschaftsbildes, da bereits großvolumige Bebauung vorhanden ist.

Auswirkungen auf den Menschen: 
Zur Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich. 

Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter: 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und sonstigen Sachgütern werden nicht prognostiziert.

Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern: 
Zwischen den einzelnen Umweltschutzgütern bestehen umfangreiche funktionale Wechselwirkungen. So führen beispielsweise die Versiegelungen von Böden zugleich zu Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion.

Schutzgebiete:
Beeinträchtigungen von nationalen und europäischen Schutzgebieten müssen nicht befürchtet werden.
 

Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden folgende vorliegende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:

2. Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung 17. November 2025
•    Landkreis Potsdam-Mittelmark: Untere Wasserbehörde, Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Fachdienst Gesundheit, Untere Denkmalschutzbehörde, 
•    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
•    Landesamt für Umwelt (LfU): Referat W 13 (Wasserwirtschaft)
•    Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR
•    Wasser- und Bodenverband „Untere Havel – Brandenburger Havel“
•    Landesbetrieb Forst
•    Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR)
•    Landesjagdverband Brandenburg e.V
•    Waldkleeblatt – Natürliche Zauche e.V.
•    Amt Wusterwitz, FB3
•    Stadt Brandenburg an der Havel

3. Weitere umweltbezogene Informationen aus dem Parallelverfahren
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ durchgeführt. Auf den Bebauungsplan bezogene umweltbezogene Informationen und Fachgutachten werden im Rahmen der parallel stattfindenden Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 29 veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
 

Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches im Rahmen der Veröffentlichung im Internet bereitgestellt wird und zusätzlich bei der öffentlichen Einsichtnahme im Amt Wusterwitz verfügbar ist.


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download 01 - Öffentliche Bekanntmachung (3067 kB)
PDF-Download 02 - Planzeichnung (9934 kB)
PDF-Download 03 - Begründung inkl. Umweltbericht (1570 kB)
PDF-Download 04 - Datenschutz-Formblatt (213 kB)

Ansprechpartner

Tino Kuhnert
Zimmer 303, Dachgeschoss
Telefon (033839) 669-17
E-Mail: