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Archivansicht der Auslegung - "Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung der 1. Änderung und Ergänzung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz im Bereich des vBP Nr. 24 "Solarpark Wusterwitz I""

Die Auslegung war vom 12.08.2025 um 00:05 Uhr bis zum 16.09.2025 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterwitz hat mit Beschluss vom 21.06.2023 die Änderung der 1. Änderung und Ergänzung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Solarpark Wusterwitz I“ beschlossen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Zielstellung der Entwicklung und Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.

 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt innerhalb der Flur 15 dort die Flurstücke 20, 21, 22, 23, 25, 26, 29, 30, 39, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 60 und 61 und in der Flur 12 die Flurstücke 227, 387, 388, 393, 406, 408, 409, 413 und 416.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf Flächennutzungs-planänderung, bestehend aus der Planzeichnung mit den Erläuterungen und der Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung von Mai 2025,

 

in der Zeit vom 12.08.2025 bis einschließlich 16.09.2025

 

in der Amtsverwaltung Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:    

 

            montags          09.00 bis 12.00 Uhr   

            dienstags         09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

            mittwochs        09.00 bis 12.00 Uhr   

            donnerstags    07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

            freitags            09.00 bis 12.00 Uhr

 

            (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

 

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz www.amt-wusterwitz.de sowie unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/  und https://www.uvp-verbund.de einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. 

 

Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. 

 

Schriftliche Stellungnahmen sind an die Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, 
Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz oder per E-Mail an zu richten. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig. 

 

Hinweis zum Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absender-angaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Öffentliche Bekanntmachung (1723 kB)
PDF-Download Abwägungstabelle (5047 kB)
PDF-Download Planzeichnung (767 kB)
PDF-Download Begründung mit Umweltbericht (1431 kB)

Ansprechpartner

Tino Kuhnert
Zimmer 303, Dachgeschoss
Telefon (033839) 669-17
E-Mail: