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Archivansicht der Auslegung - "Öffentliche Auslegung zur Änderung der 1. Änderung und Ergänzungs des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz im Bereich des vBP Nr. 28 "Solarpark Warchau""

Die Auslegung war vom 11.09.2025 um 00:01 Uhr bis zum 14.10.2025 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rosenau hat mit Beschluss vom 15.02.2024 die Änderung der 1. Änderung und Ergänzung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Wusterwitz im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Solarpark Warchau“ beschlossen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Zielstellung der Entwicklung und Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.

 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt vollständig innerhalb der Flur 13 und beinhaltet die Flurstücke Nrn. 210, 212 ,224, 225, 226, 230 und 231.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung mit den Erläuterungen und der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2025,

in der Zeit vom 11.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025

 

in der Amtsverwaltung Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:    

 

            montags          09.00 bis 12.00 Uhr   

            dienstags         09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

            mittwochs        09.00 bis 12.00 Uhr   

            donnerstags    07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

            freitags            09.00 bis 12.00 Uhr

 

            (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

 

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz www.amt-wusterwitz.de sowie unter https://bb.beteiligung.digiplanung.de und https://www.uvp-verbund.de/einsehbar.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. 

 

Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. 

 

Schriftliche Stellungnahmen sind an die Amtsverwaltung der Gemeinde Rosenau, Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz oder per E-Mail an zu richten. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig. 

 

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Öffentliche Bekanntmachung (1631 kB)
PDF-Download Abwägungstabelle von Mai 2025 (1617 kB)
PDF-Download Planzeichnung von Mai 2025 (430 kB)
PDF-Download Begründung mit Umweltbericht von Mai 2025 (3279 kB)
PDF-Download Blendgutachten vom 30.05.2025 (2953 kB)

Ansprechpartner

Tino Kuhnert
Zimmer 303, Dachgeschoss
Telefon (033839) 669-17
E-Mail: