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Archivansicht der Auslegung - "Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 "Solarpark Warchau""

Die Auslegung war vom 11.09.2025 um 00:01 Uhr bis zum 14.10.2025 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rosenau hat mit Beschluss vom 15.02.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Solarpark Warchau“ beschlossen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Solarpark Warchau“ verfolgt die Zielstellung der Entwicklung und Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Solarpark Warchau“ sollen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche zu bebauen. 

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Solarpark Warchau“ liegt vollständig innerhalb der Flur 13 und beinhaltet die Flurstücke Nrn. 210, 212, 224, 225, 226, 230 und 231.

 

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom Mai 2025,

 

in der Zeit vom 11.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025

 

in der Amtsverwaltung der Gemeinde Rosenau, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:           

 

            montags          09.00 bis 12.00 Uhr   

            dienstags         09.00 bis 12.00 Uhr   und      13.00 bis 18.00 Uhr

            mittwochs        09.00 bis 12.00 Uhr   

            donnerstags    07.30 bis 12.00 Uhr   und      13.00 bis 15.00 Uhr

            freitags            09.00 bis 12.00 Uhr

 

            (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

 

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz www.amt-wusterwitz.de sowie unter https://bb.beteiligung.digiplanung.de und https://www.uvp-verbund.de einsehbar.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Rosenau schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. 

Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

 

Schriftliche Stellungnahmen sind an die Amtsverwaltung der Gemeinde Rosenau, Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz oder per E-Mail an zu richten. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig. 

 

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Öffentliche Bekanntmachung (1524 kB)
PDF-Download Abwägungstabelle von Mai 2025 (3039 kB)
PDF-Download Planzeichnung von Mai 2025 (2345 kB)
PDF-Download Begründung von Mai 2025 (5894 kB)
PDF-Download Umweltbericht von Mai 2025 (1900 kB)
PDF-Download FFH Prüfung vom 20.05.2025 (7278 kB)
PDF-Download Artenschutzfachliche Prüfung von Mai 2025 (16463 kB)
PDF-Download Blendgutachten vom 30.05.2025 (2953 kB)
PDF-Download Planzeichnung VEP vom 02.06.2025 (2503 kB)
PDF-Download Erläuterungsbericht zum VEP vom 02.06.2025 (1129 kB)

Ansprechpartner

Tino Kuhnert
Zimmer 303, Dachgeschoss
Telefon (033839) 669-17
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