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Bauleitplanung/Auslegungen

Gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB die Entwürfe der Bauleitpläne öffentlich auszulegen.
Während der öffentlichen Auslegung können von allen Personen Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen vorgebracht werden. Diese werden in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Ebenfalls finden Sie in dem Amtsblatt des Amtes Wusterwitz Ankündigungen hierzu.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB sind zusätzlich der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen in das Internet des Amtes Wusterwitz einzustellen. In der untenstehenden Aufstellung finden Sie jeweils planbezogen die entsprechenden Informationen.
 

Hinweis:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Kontakt:

 

Frau Schilling, Tel.: 033839 669-17,


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Weitere Auslegungen finden Sie [hier] im Archiv.