- Ausschreibung des Ehrenamtes einer Schiedsperson für das Amt Wusterwitz
- 58. Strandfest vom 31. Juli - 02. August 2026
- Bürgerinformation hinsichtlich der Altkleidercontainer
- Bürgerinformation zu Beeinträchtigungen/Teilsperrung
- Wichtige Information zur Pressemitteilung Remondis
- Einführung einer Online-Terminvergabe im Einwohnermeldeamt ab dem 06. Oktober 2025
- Ausschreibung des Ehrenamtes einer Schiedsperson für das Amt Wusterwitz
- 58. Strandfest vom 31. Juli - 02. August 2026
- Bürgerinformation hinsichtlich der Altkleidercontainer
- Bürgerinformation zu Beeinträchtigungen/Teilsperrung
- Wichtige Information zur Pressemitteilung Remondis
- Einführung einer Online-Terminvergabe im Einwohnermeldeamt ab dem 06. Oktober 2025
Gewerbe, abmelden
Kurzinformationen
Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.
Beschreibung
Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).
Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Erstattung der Anzeige:
Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gebühren
Kosten Gewerbeabmeldung: 12,00€.






Gewerbe-Abmeldung
Gewerbeabmeldung