- Informationen zum Führerscheinumtausch
- Einladung zu den Einwohnerversammlungen der Gemeinde Rosenau 29. September 2026 Zitz und 30. September 2026 Warchau
- Sitzung der Gemeindevertretung am 07. September 2026
- Spülung der Trinkwasserleitungen im September und Oktober 2026
- Bürgerinformation hinsichtlich der Altkleidercontainer
- Bürgerinformation zu Beeinträchtigungen/Teilsperrung
- Wichtige Information zur Pressemitteilung Remondis
- Einführung einer Online-Terminvergabe im Einwohnermeldeamt ab dem 06. Oktober 2025
- Informationen zum Führerscheinumtausch
- Einladung zu den Einwohnerversammlungen der Gemeinde Rosenau 29. September 2026 Zitz und 30. September 2026 Warchau
- Sitzung der Gemeindevertretung am 07. September 2026
- Spülung der Trinkwasserleitungen im September und Oktober 2026
- Bürgerinformation hinsichtlich der Altkleidercontainer
- Bürgerinformation zu Beeinträchtigungen/Teilsperrung
- Wichtige Information zur Pressemitteilung Remondis
- Einführung einer Online-Terminvergabe im Einwohnermeldeamt ab dem 06. Oktober 2025
Beglaubigung
Kurzinformationen
Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 BGB) unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Es wird damit bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation. Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.
Beschreibung
Beglaubigt werden
- Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
- Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
- SV-Bücher, deutsche Dokumente
- Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden
Nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien
Fristen
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Gebühren
- für Beglaubigung je Seite: 2,50 EUR
Ansprechpartner
Heike Feldt
Zimmer 109, Erdgeschoss
(033839) 669-29





