Führungszeugnis, beantragen
Kurzinformationen
Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde registriert sind. Die Person muß das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 18. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Beschreibung
Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister. Wer ein Führungszeugnis beantragt muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird. Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen. Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen. Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden.
Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen.
Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.
Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden.
Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen. Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Amt Wusterwitz – Meldewesen beantragt werden.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis bzw. pro Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
- Alternativ kann das Führungszeugnis auch online mit dem neuen Personalausweis beantragt werden.
Fristen
2 - 3 Wochen
Gebühren
Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR zu entrichten.
Ansprechpartner
Heike Feldt
Zimmer 109, Erdgeschoss
(033839) 669-29