Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.
Beschreibung
Widersprochen wird gegen
- Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
- Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
- Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
- Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
Gebühren
keine
Weiterführendes
Alters- und Ehejubiläen
Das Amt Wusterwitz veröffentlicht Geburtstage und Ehejubiläen für die Einwohner/innen des Amtes Wusterwitz. Wer dieser Veröffentlichung nicht zustimmt, kann beim Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz, Zimmer 109 der Veröffentlichung widersprechen.
Dies kann durch persönliche Vorsprache oder auch telefonisch unter 033839-669 29 erfolgen.
Ansprechpartner
Heike Feldt
Zimmer 109, Erdgeschoss
(033839) 669-29