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Lohnsteuerkarte, elektronische


Kurzinformationen

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

 

Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z. B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörde auf

die Finanzämter.

 

Für melderechtliche Änderungen z. B.:

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Kirchenein- oder Kirchenaustritt

 

ist weiterhin die Meldebehörde zuständig.


Ansprechpartner

Heike Feldt
Zimmer 109, Erdgeschoss
Telefon (033839) 669-29