Abwasserbeseitigung
Beschreibung
Nicht in allen Orten des Amtes Wusterwitz erfolgt die Schmutzwasserentsorgung über eine zentrale öffentliche Anlage.
Während in der Gemeinde Bensdorf OT Altbensdorf und im OT Woltersorf ebenso wie in der Gemeinde Wusterwitz die Entsorgung des Schmutzwassers über die zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgungsanlage erfolgt, erfolgt die Entsorgung in den anderen Ortsteilen der Gemeinde Bensdorf und in der Gemeinde Rosenau durch Sammelgruben oder Kleinkläranlagen.
Die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Schmutzwasserentsorgung haben die Gemeinden Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz durch Beschluss der jeweiligen Gemeindevertretung an das Amt Wusterwitz übertragen.
Für die technische Betriebsführung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserentsorgungs-anlage wurde ein Vertrag mit der BRAWAG GmbH geschlossen.
Die Entsorgung des über die zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage eingeleiteten Schmutzwassers erfolgt gemäß Verträgen in die Kläranlage der BRAWAG GmbH in Brandenburg-Briest.
Die Einleitung erfolgt mithilfe von 7 Abwasserpumpwerken in der Gemeinde Bensdorf, über Brandenburg OT Plaue, und von 15 Abwasserpumpwerken in der Gemeinde Wusterwitz, über Brandenburg OT Kirchmöser, nach Briest.
Herstellung eines Hausanschlusses
Die Herstellung eines Anschlusses an die zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgungsanlage ist nur auf Antrag hin möglich. Dieser ist mit den dafür vorbereiten Formularen (siehe unten) zu stellen.
Die Anträge können Sie auch telefonisch unter 033839 669-14 abfordern oder zu den Sprechzeiten im Amt Wusterwitz entgegen nehmen.
Folgende Unterlagen sind den Anträgen mindestens beizufügen:
- Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000) mit gewünschten Anschlusspunkt
- Flurkarte (örtliche Lage des Gebäudes)
- Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges oder Kaufvertrages
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, sofern der Antragsteller nicht der Grundeigentümer ist
Die Herstellung des Hausanschlusses erfolgt dann durch ein vom Amt Wusterwitz beauftragtes Unternehmen.
Rechtsgrundlagen
- Satzung des Amtes Wusterwitz über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die öffentliche Schmutzwasserentsorgung
- Satzung des Amtes Wusterwitz über den Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserentsorgungsanlage und die Schmutzwasserentsorgung der Grundstücke - Schmutzwasserentsorgungssatzung -
Gebühren
Gebührensätze für die Schmutzwasserentsorgung
Mengengebühr:
2,25 € je m³
Grundgebühr:
Wasserzählergröße Qn 2,5 = 8,00 € je Monat
Wasserzählergröße Qn 6,0 = 23,00 € je Monat
Wasserzählergröße Qn 10,0 = 38,00 € je Monat
Wasserzählergröße Qn 50,0 = 62,00 € je Monat
Ansprechpartner
Michael Weise
Zimmer 301, 2. Dachgeschoss (033839) 669-14
Formulare
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Antrag auf Herstellung oder Änderung eines Abwasserhausanschlusses - Gemeinde Bensdorf
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Antrag auf Herstellung oder Änderung eines Abwasserhausanschlusses - Gemeinde Wusterwitz