Wohnberechtigungsbescheinigung
Beschreibung
Wohnberechtigungsschein
In den Gemeinden des Amtes Wusterwitz gibt es mehrere, mit öffentliche Mitteln finanzierte Sozialwohnungen, welche grundsätzlich nur an Personen vermietet werden dürfen, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind.
Für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist das Amt Wusterwitz zuständig.
Die Anträge können telefonisch unter der
Nr.: 033839/ 669-17 angefordert oder zu den Sprechzeiten im Amt Wusterwitz, Zimmer 101, entgegen genommen werden.
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen. Es müssen alle mitziehenden Personen angegeben werden.
Zur Bearbeitung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate im Original
bzw. Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder des
Sozialamtes
- letzte Rentenmitteilung
- Bescheide zur Ausbildungsförderung o.ä.
- Nachweise zur Zahlung von Unterhalt
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- Eheurkunde (wenn Ehe nicht länger als 5
Jahre besteht und keiner der Ehegatten über
40 Jahre alt ist)
Gebühren:
Für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
Rechtsgrundlagen:
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
(VV-WoFGWoBindG)
- Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im
Bereich Wohnungswesen (GebO Wohn)
Ansprechpartner
Kristin Schilling
Zimmer 101, Erdgeschoss (033839) 669-17