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Veranstaltung, anmelden einer Veranstaltung unter freiem Himmel


Kurzinformationen

Eine öffentliche Veranstaltung ist grundsätzlich anzuzeigen.

Die Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr durch entsprechende Drosselung des Schallpegels einzuhalten; erhebliche Belästigungen für nicht beteiligte Bürger sind zu vermeiden. Für den Veranstalter der Feierlichkeit ist diese Angelegenheit mit der Abgabe oder Einsendung des ausgefüllten Anzeigebogens an das Ordnungsamt erledigt.


Notwendige Unterlagen

Datum und Uhrzeit

Name, Anschrift und Handynummer des Veranstalters

Ort der öffentlichen Veranstaltung

Thema der Veranstaltung

Anzahl der Teilnehmer


Ansprechpartner

Nico Losch
Raum 103
Telefon (033839) 669-28


Formulare

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