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Öffentliche Verkehrsflächen, Sondernutzung


Kurzinformationen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zu benutzen.

 

Beispiele:

- Aufstellen eines Baugerüstes auf einem Gehweg oder einer öffentlichen Fläche vor einem Haus

- Aufstellen eines Baucontainers auf öffentlichen Flächen

- Werbeplakate


Beschreibung

 

Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag ist in der Regel schriftlich, spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung beim Fachdienst Ordnung zu stellen. Dem Antrag sind Pläne, Zeichnungen oder andere, geeignete Unterlagen zur Verdeutlichung beizufügen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Genehmigungen werden erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt. Für die Erteilung der Sondernutzung werden Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben.

 

Die Inanspruchnahme erlaubnisfreier Sondernutzungen kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn Belange des Verkehrs dies vorübergehend oder auf Dauer erfordern.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Antrag mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
  • Erläuterungen, Zeichnungen, textliche Beschreibungen, Karten oder sonstiges
  • Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straßen Rechnung getragen wird.

Fristen

spätestens 14 Tage vorher


Gebühren

Mindestgebühr für die Erlaubnis 5 EUR, siehe Satzung der Gemeinde

 

- Gebührenverzeichnis Bensdorf und Wusterwitz -

 

Lfd.

Art der Sondernutzung

Gebührenmaßstab

Gebühr

in €

 

Verkaufs- und Imbissstände (baurechtlich

genehmigungspflichtig)

 

m²/Monat

 

5,00

 

Warenautomaten und sonstige

Werbeanlagen über 0,30 m Tiefe an

baulichen Anlagen oder die sich

freistehend im Straßenraum befinden

 

m²/Jahr

 

20,00

 

Warenauslagen vor eigenen Geschäften

 

 

gebührenfrei

 

Abstellen von Werbewagen

m²/Tag

 

0,50

 

Sonstige Nutzung der Straßen zu

gewerblichen Zwecken

 

a)      Stände unter 15 m²

 

 

b)      Stände über 15 m²

 

 

 

monatlich

täglich

 

monatlich

täglich

 

 

 

 

50,00

5,00

 

100,00

10,00

 

Vorübergehende Werbung, soweit

der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt

wird

 

 
a)      Plakate bis zu einer Größe von 0,5 m² (DIN A1)

je Plakat und Tag

 

0,50

b)      Plakate einer Größe von 0,5 m² bis 1,0 m² (DIN A 0) je Plakat und Tag 1,00

c)      Plakate oder Werbeträger mit einer Größe über 1,0 m²

je m² und Tag

1,00

d)      nicht genehmigte Plakatierung

je Plakat und Tag

2,00

e)      Plakate bis zu einer Größe von 0,5 m² (DIN A1)

je Plakat und Jahr

120,00

f)       Plakate einer Größe von 0,5 m² bis 1,0 m² (DIN A 0)

je Plakat und Jahr

200,00

 

 

Tische und Sitzgelegenheiten vor

Gaststätten und ähnlichem

 

gebührenfrei

 

 

 

Benutzung öffentlicher Flächen

 

a)      Zirkusunternehmen

 

b)      Fahr- und Schaugeschäfte sowie

andere Volksfestähnlichen

Einrichtungen

 

c)      pro Stand bis max. 15 qm

 

d)      Lebensmittel- und Ausschankstände

 

 

 

täglich

 

täglich

 

 

 

täglich

 

täglich

 

 

25,00

 

15,00

 

 

 

25,00

 

50,00

 

Lagerung von Baumaterialien

m²/Monat

1,00

 

 

Aufstellen von Containern

Stück/Woche

5,00

 

 

Aufstellen von Gerüsten, Bauzäunen, Baubuden und Geräten aller Art

m²/Monat

1,00 mindestens jedoch 5,00

 

 

Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr.


Ansprechpartner

Heike Feldt
Zimmer 109, Erdgeschoss
Telefon (033839) 669-29

Nico Losch
Raum 103
Telefon (033839) 669-28


Formulare

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