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Aktuelle Regelungen und wichtige Hinweise zur Wasserentnahme
INFORMATION
Allgemeinverfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 19. Juni 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Allgemein-verfügung zum Schutz der Gewässer erlassen. Ab sofort gelten im gesamten Kreisgebiet Ein-schränkungen bei der Nutzung von Oberflächenwasser und privaten Brunnen.
Was ist verboten oder eingeschränkt?
Die Entnahme von Wasser mit Pumpen aus Flüssen, Bächen oder Seen zu Bewässerungszwecken ist untersagt.
Auch das Bewässern mit Wasser aus privaten Brunnen ist nur noch eingeschränkt erlaubt. Zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr darf kein Brunnenwasser zur Gartenbewässerung genutzt werden.
Die Regelung gilt ab sofort im gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark und ist zunächst bis zum 30. September 2026 befristet.
Warum ist diese Maßnahme notwendig?
Durch die anhaltende Trockenheit sind die Wasserstände in Flüssen, Seen und im Grundwasser stark gesunken. Die aktuellen Werte liegen deutlich unter dem langjährigen Mittel. Vor allem in den Sommermonaten wird besonders viel Wasser zur Bewässerung verwendet. Technische Hilfsmittel wie Pumpen verstärken diesen Effekt zusätzlich.
Um den natürlichen Wasserhaushalt zu schützen, ist die Entnahme größerer Wassermengen derzeit nicht mehr zulässig. Die Entnahme kleiner Mengen Wasser mit Handgefäßen bleibt weiter-hin erlaubt, also mittels Eimer, Gießkanne oder Schale.
Was ist noch wichtig?
Die Regelung betrifft nur die nicht genehmigte Wasserentnahme durch Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger.
Erlaubte Wasserentnahmen sind davon nicht betroffen.
Illegale Wasserentnahmen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ein Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung ist möglich und muss innerhalb eines Monats beim Landkreis Potsdam-Mittelmark eingereicht werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie unter der folgenden Internetseite einsehen.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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