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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Hinweise und Informationen zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
 

Mit der Online-Anwendung OLIWA können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bequem über das Internet oder mobil mit dem Smartphone beantragt werden. Die Beantragung ist direkt über das Online-Formular oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich.

 

Alternativ können die Unterlagen auch auf Antrag angefordert werden. Dafür ist die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte an die Wahlbehörde zu senden. Eine weitere Möglichkeit bietet die formlose schriftliche, persönliche oder elektronische Beantragung per E-Mail.

 

Beantragungen sind bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, beim Amt Wusterwitz, Wahlbehörde, Einwohnermeldeamt, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, oder per E-Mail an und möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Briefwahlunterlagen (voraussichtlich) erst frühestens ab dem 07. Februar 2025 versendet werden können, da die Stimmzettel erst nach der Entscheidung der Landes- und Bundeswahlausschüsse am 30. Januar 2025 gedruckt und anschließend an die Wahlbehörden geliefert werden.

Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen, direkt nach Erhalt auszufüllen und zurückzusenden. Die durchschnittliche Postlaufzeit beträgt etwa drei Werktage. Um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingehen, wird empfohlen, die Wahlbriefe bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2025, einzuwerfen oder bei der Deutschen Post abzugeben.

 

Der Wahlbrief kann ebenfalls direkt beim Amt Wusterwitz, Wahlbehörde, abgegeben oder eingeworfen werden.

 

 

 

Amt Wusterwitz
- Wahlbehörde -

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Wusterwitz
Fr, 24. Januar 2025

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