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Straßensperrung, Parkverbote und Parkmöglichkeiten zum 57. Wusterwitzer Strandfest

Im Rahmen des 57. Wusterwitzer Strandfestes wird – wie in den Vorjahren – der Straßenabschnitt Seestraße bis Hauptstraße (Hausnummern 1 bis 31 sowie 2 bis 24) in der Zeit von Freitag, 01. August 2025, 12.00 Uhr, bis Sonntag, 03. August 2025, 24.00 Uhr, für den allgemeinen Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

 

  • Die Durchfahrt ist in beiden Richtungen verboten

  • Innerhalb des gesperrten Bereichs gilt ein absolutes Halte- und Parkverbot.

  • Die Sperrung gilt nicht für Anlieger und Anwohner.

 

Entlang der Hauptstraße in Fahrtrichtung Rogäsen wird auf der rechten Straßenseite ein absolutes Halte- und Parkverbot eingerichtet, um den Durchgangsverkehr aufrechtzuerhalten.


Hinweis: Die markierten Parkbuchten sind ausdrücklich vom Verbot ausgenommen – dort sind das Halten und Parken weiterhin gestattet.

 

Parkmöglichkeiten

 

  • Sattelplatz: Steht wie gewohnt als Parkplatz zur Verfügung.

  • Wiesenflächen entlang der Ernst-Thälmann-Straße (rechte Straßenseite in Richtung Festplatz/Wusterwitzer See): Diese Flächen können nur bei geeigneter Bodenbeschaffenheit genutzt werden. Bei nasser Witterung ist mit Einschränkungen oder einer Sperrung zu rechnen.

 

Behindertenparkplätze

 

Vor dem Eingangsbereich zum Festplatz an der Kulturscheune stehen in diesem Jahr drei ausgewiesene Behindertenparkplätze zur Verfügung.

 

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher um besondere Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme und die Beachtung der Verkehrsregelungen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 Strandfest 2025 - Straßensperrung, Parkverbote und Parkmöglichkeiten (1)  Strandfest 2025 - Straßensperrung, Parkverbote und Parkmöglichkeiten (2) 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Wusterwitz
Do, 31. Juli 2025

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