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Wichtige Informationen zur Grundsteuer

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige grundsteuerliche Bewertungsrecht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Umsetzung dieser Rechtsprechung macht grundsätzlich die Neubewertung sämtlicher Grundstücke im Land Brandenburg und damit die Abgabe einer Steuerklärung durch die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer notwendig. Sie betrifft alle, die Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem Grundstück oder einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft haben.


Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer:

 

  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden durch die Finanzämter im  Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.
  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.
  • Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber dem Amt Wusterwitz oder den Gemeinden abzugeben.
  • Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen von der Landesregierung ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (www.steuerchatbot.de) zur Verfügung
  • Erste Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten
  • Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter verschiedene Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine werden unter: www.grundsteuer.brandenburg.de veröffentlicht)
  • Servicestellen der Finanzämter werden darüber hinaus ab Mai Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten. Für die Gemeinden des Amtes Wusterwitz ist das Finanzamt Brandenburg an der Havel zuständig, zu erreichen unter 03381/ 397199.

 

Michael Hase
Amtsdirektor

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Wusterwitz
Do, 14. April 2022

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