- Informationen zum Führerscheinumtausch
- Einladung zu den Einwohnerversammlungen der Gemeinde Rosenau 29. September 2026 Zitz und 30. September 2026 Warchau
- Sitzung der Gemeindevertretung am 07. September 2026
- Spülung der Trinkwasserleitungen im September und Oktober 2026
- Bürgerinformation hinsichtlich der Altkleidercontainer
- Bürgerinformation zu Beeinträchtigungen/Teilsperrung
- Wichtige Information zur Pressemitteilung Remondis
- Einführung einer Online-Terminvergabe im Einwohnermeldeamt ab dem 06. Oktober 2025
- Informationen zum Führerscheinumtausch
- Einladung zu den Einwohnerversammlungen der Gemeinde Rosenau 29. September 2026 Zitz und 30. September 2026 Warchau
- Sitzung der Gemeindevertretung am 07. September 2026
- Spülung der Trinkwasserleitungen im September und Oktober 2026
- Bürgerinformation hinsichtlich der Altkleidercontainer
- Bürgerinformation zu Beeinträchtigungen/Teilsperrung
- Wichtige Information zur Pressemitteilung Remondis
- Einführung einer Online-Terminvergabe im Einwohnermeldeamt ab dem 06. Oktober 2025
Wichtiger Hinweis an alle Grundsteuerzahler
Werte Steuerzahler,
nach der Grundsteuerreform wurde durch das Finanzamt ein „Bescheid über den Grundsteuerwert, Hauptfeststellung auf den 01.01.2022“ und ein „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 01.01.2025“ für Ihr Grundstück festgesetzt und an Sie übersandt. Auf dieser Grundlage erhalten Sie im Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid vom Amt Wusterwitz mit einer Neuberechnung Ihrer Grundsteuer. Die Grundsteuerbeträge werden sich auf jeden Fall ändern.
WICHTIG: Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Grundsteuer kann bestehen bleiben. Nach Bekanntgabe des neuen Grundsteuerbescheides durch das Amt Wusterwitz wird der neue Grundsteuerbetrag zur Fälligkeit eingezogen. Die Bareinzahlung des Grundsteuerbetrages ist erst nach Bekanntgabe des neuen Grundsteuerbescheides möglich.
Ein Einspruch gegenüber dem Finanzamt gegen den „Bescheid über den Grundsteuerwert, Hauptfeststellung auf den 01.01.2022“ und/ oder den „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 01.01.2025“ entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Nach Einspruchsbearbeitung durch das Finanzamt werden dem Amt Wusterwitz mögliche Änderungen automatisch mitgeteilt, auf dessen Grundlage ein geänderter Grundsteuerbescheid erstellt werden würde. Mögliche zu viel geleistete Zahlungen werden dann verrechnet.
Wusterwitz, 10. Januar 2025
gez. Michael Hase
-Amtsdirektor-





