Dorfgemeinschaftshäuser
Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser
In den Gemeinde Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz stehen den Bürgern des Amtes Wusterwitz, aber auch allen anderen Personen, mehrere Dorfgemeinschaftshäuser zur Verfügung.
Diese können nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, 14 Tage vor Benutzungsbeginn, für diverse Anlässe, bei denen Menschen zusammen kommen, genutzt werden.
Ansprechpartner für alle Dorfgemeinschaftshäuser in den Gemeinden des Amtes Wusterwitz ist:
Herr Tino Kuhnert
Zimmer 101, Erdgeschoss, rechts
Telefon: 033839/ 669-17
Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Bensdorf
- Dorfgemeinschaftshaus Altbensdorf
- Dorfgemeinschaftshaus Woltersdorf
Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Rosenau
- Dorfgemeinschaftshaus Rogäsen
- Dorfgemeinschaftshaus „Mach mit“ Warchau
- Dorfgemeinschaftshaus Viesen
Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Wusterwitz