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Personalausweis

 

Ansprechpartner

 

Frau Feldt

Tel.: 033839 669 29

Zimmer 109, Erdgeschoss, links

 

 

Personalausweis

 

Für die Beantragung benötigen Sie:

 

-          Geburtsurkunde

-          Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder

-          Ihren Reisepass oder

-          Ihren Kinderausweis

-          digitales Lichtbild

 

Seit dem 01. Mai 2025 ist für die Beantragung  ein digitales Lichtbild erforderlich.
Im Rahmen der neuen Regelungen bieten wir die Möglichkeit, das digitale Lichtbild für eine Gebühr
in Höhe von 6,00 Euro direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt des Amtes Wusterwitz aufnehmen
zu lassen. 
Passfotos dürfen seit dem Stichtag nur noch von zertifizierten Fotografen oder
spezialisierten Dienstleistern – beispielsweise in Drogeriemärkten – erstellt werden. 

 

 

Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder ist er Ihnen gestohlen worden,

bringen Sie Ihr Familienstammbuch mit. Zur Identität können Sie auch ein anderes

Lichtbilddokument vorlegen.

 

 

Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Er ist genauso groß wie viele andere Karten, die Sie aus dem Alltag kennen.

Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit auf einem sehr hohen Niveau gewährleisten.

Der „Neue“ schafft die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen jetzt auch im

Internet. Die neue Ausweiskarte kann genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis

verwendet werden.

 

Gebühren:Personalausweis unter 24 LJ27,60 €
 Personalausweis bei Vollendung 24 LJ46,00 €

 

 

 

 

 

Vorläufiger Personalausweis

 

Benötigen Sie aus dringenden Gründen, welche glaubhaft dargelegt werden müssen, sofort

einen Personalausweis, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen

Sie den neuen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Ausweis ist nur drei Monate gültig. Auch hier benötigen Sie die oben beschriebenen Unterlagen.

 

Für den vorläufigen Personalausweis ist die Geburtsurkunde zwingend erforderlich.

Gebühren:10,00 €