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Fahrerlaubnis

Ansprechpartner

 

Frau Feldt

Tel.: 033839 669 29

Zimmer 109, Erdgeschoss, links

 

Beim Amt Wusterwitz können nur noch die rechtlich zugewiesenen Anträge gestellt werden. Hierzu gehören
a)  die Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis, auch begleitendes Fahren mit 17 (BF17),
b)  die Verlängerungen der Fahrerlaubnis bei C- und D-Klassen, ggf. mit Eintragung der Schlüsselzahlen „95“ für Berufskraftfahrer und „96“ sowie die
c)   Neuerteilung der Fahrerlaubnis.


Alle anderen Anträge können nur noch bei der Fahrerlaubnisbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark gestellt werden.

Hierzu gehören
a)  jede Art von Ersatzführerscheinen (Namensänderungen, Schlüsselzahlen...)
b)  Umstellung  („Umtausch“)  von  Papier-  auf  Kartenführerschein  (auch, wenn der Umtausch gemeinsam mit der erstmaligen Verlängerung beantragt wird)
c)   Umschreibungen von Dienst- und ausländischen Fahrerlaubnissen
d)   Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
e)   internationale Führerscheine


Die gilt insofern unverändert für
–  vorläufige Fahrberechtigungen (möglich bei verfristet eingereichten Anträgen oder Beantragung kurz vor Ablauf der Gültigkeit)
–  Ausnahmegenehmigungen (Mindestalter, Fristverlängerungen, etc.)
–  Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmerkarten (für Berufskraftfahrer oder entsprechende Unternehmer bzw. Werkstätten erforderlich)
–  Anträge zu Fahrschul- und Fahrlehrerangelegenheiten (Fahrschulerlaubnis, Fahrlehrerlaubnis etc.)


Sofern  zu  den  vorgenannten  Anträgen  ein  Direktversand  des  EU-Karten-
Führer scheins durch die Bundesdruckerei möglich ist und die Antragsteller
sich den erneuten Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde ersparen möchten,
kann eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung für die Zeit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins erteilt werden.

 

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt,
  2. ein biometrisches Lichtbild,
  3. bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, BE, M, S, L oder T eine Sehtestbescheinigung,
  4. bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1 E ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung sowie eine Bescheinigung über das Sehvermögen,
  5. bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, BE, L, M oder T der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E den Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter folgenden Verlinkungen: