Fahrerlaubnis
Ansprechpartner
Frau Feldt
Tel.: 033839 669 29
Zimmer 109, Erdgeschoss, links
Beim Amt Wusterwitz können nur noch die rechtlich zugewiesenen Anträge gestellt werden. Hierzu gehören
a) die Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis, auch begleitendes Fahren mit 17 (BF17),
b) die Verlängerungen der Fahrerlaubnis bei C- und D-Klassen, ggf. mit Eintragung der Schlüsselzahlen „95“ für Berufskraftfahrer und „96“ sowie die
c) Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Alle anderen Anträge können nur noch bei der Fahrerlaubnisbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark gestellt werden.
Hierzu gehören
a) jede Art von Ersatzführerscheinen (Namensänderungen, Schlüsselzahlen...)
b) Umstellung („Umtausch“) von Papier- auf Kartenführerschein (auch, wenn der Umtausch gemeinsam mit der erstmaligen Verlängerung beantragt wird)
c) Umschreibungen von Dienst- und ausländischen Fahrerlaubnissen
d) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
e) internationale Führerscheine
Die gilt insofern unverändert für
– vorläufige Fahrberechtigungen (möglich bei verfristet eingereichten Anträgen oder Beantragung kurz vor Ablauf der Gültigkeit)
– Ausnahmegenehmigungen (Mindestalter, Fristverlängerungen, etc.)
– Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmerkarten (für Berufskraftfahrer oder entsprechende Unternehmer bzw. Werkstätten erforderlich)
– Anträge zu Fahrschul- und Fahrlehrerangelegenheiten (Fahrschulerlaubnis, Fahrlehrerlaubnis etc.)
Sofern zu den vorgenannten Anträgen ein Direktversand des EU-Karten-
Führer scheins durch die Bundesdruckerei möglich ist und die Antragsteller
sich den erneuten Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde ersparen möchten,
kann eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung für die Zeit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins erteilt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt,
- ein biometrisches Lichtbild,
- bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, BE, M, S, L oder T eine Sehtestbescheinigung,
- bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1 E ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung sowie eine Bescheinigung über das Sehvermögen,
- bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, BE, L, M oder T der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E den Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter folgenden Verlinkungen:
- Fahrerlaubnis - Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei Änderung Namen / Auflagen u. ä.
- Fahrerlaubnis - Begleitendes Fahren mit 17
- Fahrerlaubnis - Berufskraftfahrerqualifikation
- Fahrerlaubnis - Ersterteilung
- Fahrerlaubnis - Erweiterung
- Fahrerlaubnis - Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung, freiwilligem Verzicht oder Versagung (Ablehnung) der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländische Fahrerlaubnis - EU- und EWR-Staaten
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen - allgemeine Hinweise
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Drittstaaten
- Fahrerlaubnis - Umtausch in EU-Führerschein
- Fahrerlaubnis - Verlängerung LKW - C1, C1E,C,CE/ Bus - D1,D1E,D,DE
- Fahrerlaubnis Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung